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BFH Kommentierung: Kein Betriebsausgabenabzug für die Veranstaltung eines Golfturniers

Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich Bewirtung sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Einwerbung von Mehr auf haufe.de

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