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Praxis-Tipp: Steuerermäßigung für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem

Kann die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen auch für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem „außerhalb des betreuten Wohnens“ gewährt Mehr auf haufe.de

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